Home Berichte Fotogallerie Rechtsverordnung Auerhahn Trophy
Berichte Fotogallerie Rechtsverordnung Auerhahn Trophy

Schluchsee-Rechtsverordnung

Für die Benutzung des Schuchsees gelten die Regeln, die in der Rechtsverordnung über die Benützung des Schluchsees und seines Ufers vom 8. Juli 1997 festgelegt sind. Bitte unbedingt lesen!

Achtung: Auf dem Schluchsee gilt rechts vor links, wenn man einem Nicht-Segelboot (z.B. Tretboot, Ruderboot, etc) begegnet! Nur Segelboote untereinander weichen nach den gängigen Segel-Vorfahrtsregeln aus.


Vorfahrtsregelung

Paragraph 7

1) Das für Rundfahrten zugelassene und die zu Rettungszwecken eingesetzten Motorboote sind gegenüber allen anderen Wasserfahrzeugen vorfahrtsberechtigt.

2) Kreuzen sich die Kurse zweier vorfahrtsberechtigter Motorboote oder zweier anderer Wasserfahrzeuge unter sich, sodaß die Gefahr des Zusammenstoßes besteht, so muß dasjenige ausweichen, welches von links kommt. Nähern sich zwei Wasserfahrzeuge aus entgegengesetzter Richtung, so muß jedes seinen Kurs nach rechts ändern.

3) Abs. 2 gilt nicht für Segelfahrzeuge (auch Windsurfbretter) untereinander.

Für diese gelten folgende Regelungen:

a) wenn die Segelfahrzeuge den Wind nicht von derselben Seite haben, muß das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, dem anderen ausweichen;

b) wenn sie den Wind von derselben Seite haben, muß das luvseitige dem leeseitigen ausweichen. Dabei ist Luvseite die Seite, von der der Wind komt, Leeseite die Seite, auf der sich das (Groß-) Segel befindet.


Bootsgröße

Paragraph 3 (2) a)

Boote mit einer Länge von mehr als 7,5 m sind nicht zugelassen.


Impressum und Datenschutzerklärung